Gewerbe-Immobilienkrise macht Bankenaufsicht Sorgen
Stell Dir vor, Du bist Bankier und gibst einen Kredit für einen Neuwagen. Als Sicherheit nimmst Du den Brief und wenig später hängt die Kiste am Baum.
Öfter als Du Dir das wünschst kommt das vor, Du rätst Kreditnehmern zu einer Vollkaskoversicherung oder schreibst diese vor.
Nun gibst Du einen Investitionskredit für eine Immobilie. Die kann man nicht gegen einen Baum fahren. Und weil das gut ist für Banken und die Baubranche, wurde beschlossen, dass Dein Kreditnehmer das Gebäude zum Marktwert in seine Bücher schreiben darf.
In einer Boomphase für Bürogebäude heißt das für Dich als Kreditgeber:
Der Eigentümer hat bei Dir 50 Mio. € geliehen und den Kasten fürs Geld gebaut.
Kurz darauf ist der Bau 100 Mio. € wert und der Eigentümer schreibt das in seine Bilanz und Alle um ihn herum glauben das. Du auch.
Weil Du den Kasten ja sowieso schon als Sicherheit hast, kannst Du ohne Komplikationen ganz einfach weitere 50 Mio. € als Kredit geben. Für den nächsten Kasten kauft damit Dein Kunde das Grundstück.
Vielleicht auch gleich für zwei Kästen. Klappt ja so gut.
Und beauftragt die Baufirmen.
Klingt schräg. Weil nicht realisierte Gewinne zur Beleihungsgrundlage werden. So erlaubt nach IAS 40 seit 2005. International.
Ein Schelm, wer dabei ans Vorfeld von Lehman-Brothers denkt.
Und wenn der Boom zu Ende geht, die beliehenen Objekte den Wert verlieren, den man Ihnen großzügig zugeschrieben hat, dann stehst Du als Bankier ohne werthaltige Sicherheit da.
Schade.
Das Manager-Magazin schreibt jüngst:
„Immobiliencrash in Zeitlupe"
Die Krise am Markt für Gewerbeimmobilien infolge des Zinsanstiegs bereitet der Bankenaufsicht Sorgen: Laut Bundesbank steigen die Kreditausfallquoten bereits.
Falls Du selber Investitionsimmobilien besitzt:
Hoffentlich bittet Dich Deine Bank nicht um weitere Sicherheiten.
Bei jedem Bankgespräch helfen gute Reportings über das Liquiditätsmanagement.
Und falls Du in der Baubranche tätig bist, hilft Liquiditätsmanagement frühzeitig, Engpässe und Risiken auszumachen.
[Die Bilanzierung von Immobilien nach IFRS hat sich seit 2005 hinsichtlich der Bewertungsmethoden und -modelle weiterentwickelt. Gemäß IAS 40 können Immobilien entweder nach dem Fair Value-Modell oder dem Kostenmodell bewertet werden. Diese Wahlmöglichkeit ermöglicht es Unternehmen, ihre Immobilienvermögen zum aktuellen Marktwert oder zu Anschaffungskosten auszuweisen. Die Einführung von IFRS hat zu einer international einheitlicheren Bilanzierung von Immobilien geführt, wodurch Vergleichbarkeit und Transparenz in den Abschlüssen verbessert wurden.
https://www.iasplus.com/de/standards/ias/ias40 ]
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